Kopie von AGB 27.05.2021
1. Anwendungsbereich und Geltung
(a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die vertragliche Beziehung zwischen der VJP GmbH, Betreiberin des Onlineshops Edelvetica, ("Edelvetica") und dem Kunden (der "Kunde"). Sie gelten für den Verkauf von Produkten (die "Produkte") von Edelvetica an den Kunden. Die von Edelvetica angebotenen Produkte sind nicht für den Weiterverkauf durch den Kunden bestimmt.
(b) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Vertragsschluss
(a) Die Angebote von Edelvetica auf ihrer Website stellen eine unverbindliche Offerte an den Kunden dar, im Onlineshop Produkte zu bestellen. Durch Anklicken des Buttons "jetzt kaufen" im Bestellvorgang gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die Artikel im Warenkorb ab. Edelvetica ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 5 Werktagen durch Zusendung einer entsprechenden Nachricht per E-Mail abzulehnen. Lehnt Edelvetica innert dieser Frist das Angebot des Kunden nicht ab, kommt ein verbindlicher Vertrag (der "Vertrag") zustande. Lehnt Edelvetica das Angebot des Kunden ab, erstattet sie ihm den Kaufpreis zurück, sofern ihr dieser bereits bezahlt wurde.
(b) Der Vertrag steht unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer von einem Zulieferer verschuldeten und nicht vorhersehbaren Lieferunmöglichkeit.
3. Produkte und Preise
(a) Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.
(b) Alle von Edelvetica angebotenen Produkte werden in der Schweiz designt. Die Produktion der Produkte findet ausserhalb der Schweiz statt, grösstenteils in Europa.
(c) Die Produkte werden zu den im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preisen verkauft. Die Preise enthalten auch die gesetzliche MwSt.
(d) Die vom Kunden zusätzlich zum Kaufpreis zu bezahlenden Liefergebühren werden dem Kunden separat ausgewiesen.
(e) Mit Ausnahme der MwSt. verstehen sich sämtliche Preise exkl. allfälliger Steuern, Zölle oder sonstiger Gebühren. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Bezahlung solcher Steuern, Zölle oder sonstigen Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten anfallen können.
4. Zahlungsbedingungen
(a) Die Bezahlung der bestellten Produkte erfolgt durch Zahlung per Kreditkarte, Paypal, Rechnung oder per Banküberweisung auf das im Bestellvorgang angegebene Konto. Edelvetica behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Etwaige Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises sind vom Kunden zu tragen.
(b) Der Kunde ist zur Bezahlung sämtlicher Rechnungen innert 30 Tagen nach Eingang der Rechnung verpflichtet. Nach Ablauf der Zahlungsfrist einer Rechnung gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug und schuldet Edelvetica Verzugszins von 5%. Für Mahnungen kann Edelvetica Mahngebühren von CHF 15 pro Mahnung erheben. Der Kunde trägt sämtliche weiteren Kosten, die Edelvetica durch den Zahlungsverzug entstehen.
5. Lieferbedingungen
(a) Die Produkte werden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert, sofern nichts anders vereinbart wurde.
(b) Das Lieferdatum wird nur zu Informationszwecken angegeben und ist für Edelvetica nicht bindend. Die Termine gelten insbesondere nicht als Verfalltage.
(c) Wenn die Lieferung aufgrund fahrlässiger Handlungen oder Unterlassungen des Kunden verhindert wird, geht die Gefahr für die Produkte an dem Tag auf den Kunden über, an dem die Produkte zur Zustellung bereit waren.
6. Stornierung, Umtausch und LIeferungmöglichkeit
(a) Nach Abschluss eines Vertrages akzeptiert Edelvetica keine Rücksendungen oder Stornierungen von Bestellungen (kein Widerrufsrecht).
(b) Bestellte Produkte könnten jedoch vom Kunden umgetauscht werden. Ein Umtausch ist allerdings nur möglich, wenn der Kunde das bestellte Produkt gegen das gleiche Produkt in einer anderen Grösse umtauschen möchten und Edelvetica dieses an Lager hat. Edelvetica wird dem Kunden das Produkt in der gewünschten Grösse erst senden, wenn sie das umzutauschende Produkt vom Kunden erhalten hat. Produkte, die zu einem reduzierten Preis erworben wurden, können nicht umgetauscht werden.
(c) Tritt nach Vertragsabschluss gemäss Ziffer 2(a) eine (Teil-)Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung gemäss Ziffer 2(b)) ein, wird der Kunde umgehend per E-Mail informiert. Falls der Kunde den Kaufpreis bereits bezahlt hat, wird ihm dieser zurückerstattet. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.
7. Aktionsgutscheine
(a) Aktionsgutscheine sind Gutscheine, die nicht käuflich erworben werden können, sondern die von Edelvetica im Rahmen von Werbekampagnen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben werden.
(b) Aktionsgutscheine sind nur im angegebenen Zeitraum gültig und sind weder kumulier- noch übertragbar. Aktionsgutscheine können zudem an einen Mindestbestellwert gebunden sein und der Bestellwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Aktionsgutscheine können nicht für den Kauf von Geschenkgutscheinen verwendet werden. Einzelne Markenprodukte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein.
(c) Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich.
8. Gewährleistung
(a) Sämtliche Produkte sind vom Kunden nach Erhalt umgehend auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängel zu prüfen.
(b) Stellt der Kunde Mängel fest, so sind diese unverzüglich zu rügen. Andernfalls verliert der Kunde seine Gewährleistungsrechte.
(c) Edelvetica erbringt die Gewährleistung wahlweise durch kostenlose Reparatur, Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung. Im Falle einer Wandlung oder einer Minderung wird dem Kunden der Kaufpreis(anteil) (ohne Porto) in Form eines Shop-Gutscheins erstattet.
9. Haftung
(a) Die Haftung von Edelvetica für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Regressforderungen Dritter, Schäden aus Betriebsunterbrüchen oder aus Lieferverzug sowie für alle indirekten Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(b) Die Haftung für Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Edelvetica ist ausgeschlossen.
(c) Die in dieser Ziffer festgehaltene Haftungsbegrenzung gilt nicht für Personenschäden sowie für vorsätzlich und grobfahrlässig verursachte Schäden. Für solche Schäden haftet Edelvetica ohne Begrenzung.
10. HÖHERE GEWALT
(a) Edelvetica haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt. Kann Edelvetica trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung so lange aufgeschoben, wie der Umstand höherer Gewalt andauert.
(b) Bei höherer Gewalt handelt es sich um Ereignisse, welche von aussen auf Edelvetica einwirken und auf welche Edelvetica keinen Einfluss hat. Als Anwendungsfälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Störungen der öffentlichen Stromversorgung, der öffentlichen Kommunikationsinfrastruktur sowie der Transportwege, staatliche Massnahmen, Viren- oder Hackerangriffe, Feuer, ausserordentliche Witterungsbedingungen, Epidemien, Pandemien, Nuklear- und Chemieunfälle, Erdbeben, Krieg, Terrorangriffe, Streik und Sabotage etc.
11. GEHEIMHALTUNG
(a) Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung von sämtlichen Tatsachen, Informationen und Daten, die ihnen im Zusammenhang mit einem Vertrag bekannt werden und an deren Geheimhaltung die andere Partei ein Interesse hat. Weiter verpflichten sich die Parteien, solche Tatsachen, Informationen und Daten nicht für andere Zwecke als zur Erfüllung des Vertrags zu verwenden.
(b) Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Vertragsbeendigung hinaus, solange ein Geheimhaltungsinteresse besteht.
(c) Nicht der Geheimhaltung unterliegen Informationen, die allgemein bekannt sind oder die von einer Partei unabhängig vom Vertragsverhältnis rechtmässig erworben werden. Vorbehalten bleiben überdies die gesetzlichen Offenlegungspflichten.
(d) Die Parteien stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden, beigezogenen Hilfspersonen und Subunternehmer zur Einhaltung der Geheimhaltungspflichten verpflichtet sind.
(e) Edelvetica darf den Kunden als Referenzkunden in Werbeunterlagen aufführen. Eine weitergehende, inhaltliche Darstellung der Kundenbeziehung bedarf der vorgängigen Zustimmung des Kunden.
12. Kündigung
Edelvetica kann einen Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich und ohne Frist kündigen, wenn der Kunde diesen Vertrag schwerwiegend verletzt hat.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Schriftlichkeit
Änderungen oder Ergänzungen an den vertraglichen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail ausreichend) durch beide Parteien.
13.2 Abtretung
Ein Vertrag sowie einzelne daraus resultierende Rechte und Pflichten dürfen vom Kunden nur mit Zustimmung von Edelvetica übertragen oder abgetreten werden.
13.3 Verrechnung
Der Kunde darf behauptete Schadenersatzansprüche nicht mit Ansprüchen von Edelvetica auf Entschädigung verrechnen.
13.4 Teilnichtigkeit
Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen eines Vertrags heben die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht auf. Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall, die ungültige oder anfechtbare Bestimmung durch eine andere gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, welche der aufgehobenen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommt.
13.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(a) Jeder Vertrag untersteht ausschliesslich dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.
(b) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz von Edelvetica zuständig. Konsumenten können zusätzlich an ihrem Wohnsitz klagen.